Digitalbonus Bayern ab sofort wieder verfügbar
Mit dem Digitalbonus werden kleine und mittelständische Unternehmen in Bayern unterstützt. Neue Anträge können seit heute 10:00 Uhr (4. Mai 2020) wieder gestellt werden. Das Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2020.
Jedes Unternehmen, egal ob groß oder klein, benötigt eine digitale Agenda. Je besser ein Unternehmen in der digitalen Welt aufgestellt ist, desto höher ist dessen Erfolg am Markt. Deshalb hat das Bayerische Wirtschaftsministerium in 2016 das Förderprogramm Digitalbonus.Bayern aufgelegt. Gefördert werden digitale Produkte, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit.
Neue Digitalbonus-Anträge können wieder ab dem 4. Mai 2020 (10:00 Uhr) gestellt werden. Eine ausführliche Beschreibung des Förderprogramms finden Sie auf der Webseite zum Digitalbonus.Bayern.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen sowie die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit. Der Digitalbonus (Standard) umfasst einen Zuschuss von maximal 10.000 Euro. Für besonders innovative Vorhaben steht der Digitalbonus Plus (Zuschuss maximal 50.000 Euro) zur Verfügung. Beispiele für die Digitalisierung im Unternehmen finden Sie in unserem Blogbeitrag.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro) und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro) mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern.
Wie erhält man die Förderung?
Die Förderung muss beantragt werden. Wenden Sie sich an die zuständige Bezirksregierung, wenn Sie den Digitalbonus Plus beantragen möchten. Nachdem Sie eine Eingangsbestätigung erhalten haben, können Sie mit dem Projekt starten. Der Antrag wird von der Bezirksregierung geprüft. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid. Nach der Durchführung der geförderten Maßnahme reichen Sie den Nachweis zur Verwendung ein. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie den Zuschuss.
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Der Digitalbonus kann auf der Webseite des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beantragt werden. Den Link dazu finden Sie hier.
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